Kollektive Entscheidung für Coaching-Qualität in Deutschland (2/3)

Coaching-Professionalität: Persönlich ausgerichtet und einig definiert – Überlegungen in drei Teilen.

Das Gegenüber ist wichtigstes Gut im Coaching.
Initiative für ein kollektives Qualitätsbewusstsein (lies hier weiter)
Wirkungsforschung und Gütekriterien – Selbstversuch und KI (9.7.26)

Initiative für ein kollektives Qualitätsbewusstsein

Im Vergleich zu anderen deutschsprachigen Ländern gibt es in Deutschland zu Coaching eine Vielzahl von Bünden, Zusammenschlüssen, Verbänden, Clubs und Interessengemeinschaften.
Um Coaching bekannt zu machen und Orientierung zu bieten kam vor elf Jahren, 2005, die Interessengemeinschaft der Coaching-Verbände zu einer Runde zusammen. In diesem Roundtable Coaching RTC agierten internationale und bundesweite Coaching-Verbände mit Coachingmisch-Verbänden für „die Positionierung von Coaching als professionelle Form reflexiver Beratung in der modernen Arbeits- und Berufs¬welt, die sich von der Expertenberatung abgrenzt.“

Ziel dieser Initiative ist es, der Fachöffentlichkeit sowie allen aktuellen und zukünftigen Klientinnen und Klienten sowie Auftraggebern Orientierung zu zentralen inhaltlichen Fragen zu bieten.

(Profession: Coach. Ein Commitment des Roundtable der Coachingverbände (2015, PDF hier, Interessierte finden hiervon eine Zusammenfassung via gamma.app : Profession: Coach – Ein Commitment des Roundtable der Coachingverbände)

Aus dieser Initiative erwuchsen gemeinsame Resultate wie 2018 eine Compliance-Richtlinie (Ethik) sowie 2020 Mindeststandards für zertifizierte Coaches (Qualitätsstandards). Nach der Vereinsgründung zum Dachverband Roundtable Coaching e.V. 2020 findet sich im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung seit 2023 der Registereintrag des RTC (Registernummer: R006077).

Seither ist die verbandsübergreifende Entscheidung für Qualität im Coaching in der Kommunikation. Die Vereinsgründung und Institutionalisierung der Interessengemeinschaft hin zu einem Dachverband in der Bundesrepublik ist Segregation das zunehmende Kennzeichen der ehemaligen Gemeinschaft.

Wie auch immer die Zukunft dieses Dachverbandes gestaltet sein mag, ist die Leistung einer gemeinsamen Einigung auf Qualität, Ethik und Standardisierung für die Profession Coach historisch. Künftig ist damit ein Lernprozess begonnen, den es zu gestalten gilt.

Entsprechend wirke ich mit KollegInnen im Berufsverband QRC e.V. gemeinsam und satzungsgemäss an der Entwicklung von Coaching mit. Der Qualitätsring Coaching und Beratung e.V. war Gründungsmitglied des Vereins (2020) und arbeitet seit 2005 aktiv am Roundtable der Coachingverbände (RTC) mit.

Güte im Coaching

Güte – individuelles Leiten (1/3)

Coaching-Professionalität: Persönlich ausgerichtet und einig definiert – Überlegungen in drei Teilen.

Das Gegenüber ist wichtigstes Gut im Coaching. (lies hier weiter)
Initiative für ein kollektives Qualitätsbewusstsein (8.7.26)
Wirkungsforschung und Gütekriterien – Selbstversuch und KI (9.7.26)


Im März 2026 warnt die Verbraucherzentrale vor unseriösen Coaches und deren Vertragswesen. Solche Mitteilung sind mir Anlass für kollegiale Gedanken zur Prozessberatung mittels Coaching.

Das Gegenüber ist wichtigstes Gut im Coaching.

Professionelles Coaching beginnt nicht mit einer Methode, sondern mit einer Haltung. Im Mittelpunkt steht das Gegenüber – der Mensch mit seiner Geschichte, seinen Erfahrungen, seinen Ressourcen und seinem Potenzial. Zwei Menschen treffen einander – mit der Absicht die Anliegen des einen zu realisieren. Coaching ist kreativ. Es bildet brauchbares heraus. Dafür kommt ein Mensch mit Wille mit einem Menschen, der geschult, geübt und beauftragt ist, zusammen. Beide verabreden sich für den einen Menschen – für dessen Anliegen, dessen Pläne, dessen Bedürfnis. Dieser ist das wertvollste Gut für Coaching, weil jede Entwicklung ihren Ursprung in solch einer Begegnung zwischen zwei Menschen hat. Das Wort Gut beschreibt dabei mehr als einen Wert. Es verweist auch auf Güte – auf eine Haltung, die von Respekt, Offenheit, Empathie und echtem Interesse geprägt ist. Professionelles Coaching bedeutet, dem Gegenüber ohne vorschnelle Bewertungen zu begegnen, aufmerksam zuzuhören und einen Raum zu schaffen, in dem Denken, Fühlen und Handeln gleichermaßen Platz finden. Diese Form der Güte ist keine Nachgiebigkeit, sondern Ausdruck professioneller Präsenz und ethischer Verantwortung.

Die wissenschaftliche Coachingforschung zeigt, dass nachhaltige Veränderung nicht in erster Linie durch Methoden entsteht. Entscheidend sind die Qualität der Arbeitsbeziehung, das Vertrauen zwischen Coach und Coachee1 sowie die Bereitschaft des oder der Coachee, sich auf Reflexion und Entwicklung einzulassen. Methoden geben dabei Orientierung – wirksam werden sie erst dort, wo Menschen sich sicher fühlen, neue Perspektiven zuzulassen. Das einander Begegnen in Kontakt und Zugewandtheit macht diese besondere Dienstleistung aus. Mensch trifft sich. Trifft sich selbst – in dem Aufeinandertreffen mit der anderen Person. Beide treffen einander und sich selbst – in den Rollen Coach und Coachee.

Carl Rogers beschrieb mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz jene Grundhaltungen, die persönliches Wachstum ermöglichen. Auch systemische Coachingansätze verstehen den Menschen als Experten für sein eigenes Leben. Der Coach ist deshalb nicht Experte für die Lösung, sondern für den jeweiligen, individuellen Prozess. Er beziehungsweise sie begegnet dem Gegenüber mit fachlicher Kompetenz, einer fragenden Haltung und dem Vertrauen, dass die tragfähigsten Antworten im Menschen selbst entstehen können.

In Coachings begegne ich nicht mir als Coach selbst. Ich treffe mich an und bringe mich ein. Doch halte ich mich mit meine Anliegen aussen vor. Und, ich treffe ein Gegenüber. Eines, dass mich vertrauensvoll einlädt – zu begleiten, teilzunehmen am Eigenen. Und ja, ich lerne in diesen Treffen mit und von meinen Coachees. So nehme ich teil, wie er oder sie sich zum persönlichen Thema, der eigenen Causa ‚ich‚ verhält. Begleitend hin zu Entschlüssen fürs ich, Handeln, Positionieren – stets im systemischem Check – biete ich oft intuitiv gelernte Werkzeuge an.

Unsere Aufgabe im Coaching besteht darin, sich nicht vor den Menschen zu stellen, sondern an seine oder ihre Seite. Nicht zu führen, sondern zu begleiten. Nicht zu bewerten, sondern zu verstehen. In dieser selbstlosen, professionellen Haltung liegt die eigentliche Kraft des Coachings: Sie stärkt Selbstwirksamkeit, eröffnet neue Perspektiven und macht Entwicklung möglich.

Sie, er und/oder dey ist also Ausgangspunkt – steht im Zentrum des persönlichen Anliegens und dem Auftrag – und nutzt ein Angebot methodischer und prozessorientierter Rahmungen. Anteilnahme an, ja Aufgeschlossen sein für dessen, ihrer und/oder deren Lebenswirklichkeit ist dabei grundlegend. Mit systemischer Perspektive dürfen Einladungen für Blickrichtungen Nutzen bringen. Alles möge dessen/deren und oder dem dienen – als Zentrum mit entsprechender Peripherie.

Güte ist Haltung ist Qualität.

Jedes Coaching ist und wird dabei stets einzigartig – in einer besonderen Interaktion – für ein Mehr an Handlungsspielräumen. Freundlichkeit und ein hoher Standard eines sogenannten Coaching-Produkts sind Charakter sowie Merkmal der Zusammenarbeit. Im Grunde ist jedes Coaching selbst ein Produkt der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Verantwortungen.
Es orientiert sich an einem möglichen Impact für die beauftragenden Person. Es ist Outcome von Können, Nähe, Aufmerksamkeit und Demut vor den Welten des Gegenübers. Dieses Produkt verbraucht sich in dem Moment der Begleitung hin zur Person (zu sich) selbst (und deren Ziel).
Des Produkts Wert und Beurteilung obliegt dank der Fokussierung des Persönlichem dem Coachee selbst. Im Zentrum von Coaching steht, die Bedürfnislage vom Coachee – ganz subjektiv.

#Coaching am Morgen: Meine Bewunderung haben die Menschen, die sich Zeit dafür nehmen gefragt zu werden und gefragt zu sein – für die eigenen Anliegen! Merci!

[image or embed]— T. Klußmann, Prozessbegleiter (er/ihm) (@polikapee.bsky.social) 7. Juli 2026 um 09:14

Völlig fern von Beliebigkeit ist dieses temporäre und persönliche Interagieren von Coachee-Expertise getragen. Eine geschulte und kontinuierlich reflektierte Arbeitsweise ist methodisches Coaching.

So lassen sich immaterielle Güter – im Sinne von Erfordernissen, Ansprüchen und/oder Wünschen – an den Coachingprozess wie folgt benennen:

„Güter“ im Coaching (Flipchart aus einer Ausbildung)

  • ein Verstehen – verstehen wollen
  • eine selbstbezogene Offenheit
  • sich irritieren lassen können
  • Interaktion gestalten
  • Orientierung am Gelingen
  • Akzeptanz
  • Respekt
  • Gegenwärtigkeit
  • konstruktives Handeln
Diese „Güter“ nutzen beiden – Coachee und Coach – als Grundlagen für den bestimmten Coachingzweck.

Kraft der Methodenwahl in BegLeitung individueller Ziele hin zur Selbsthilfe bekommt Eigenes freundlich erforderliches Gewicht. Es erfährt einen solidarischen Raum im Prozess zu Empowerment, Selbstwirksamkeit, Bewältigung oder zum autarken Nutzen hin.

Wer coacht, arbeitet deshalb vor allem mit Beziehungen. Die Qualität der Begegnung entscheidet darüber, ob Veränderung gelingen kann. Das Gegenüber ist nicht Objekt eines Coachingprozesses, sondern dessen Ausgangspunkt, dessen Maßstab und zugleich sein wertvollstes Gut. Denn wo Güte die Haltung prägt, kann Entwicklung wachsen.

Diese Beratungsform ist (inter)subjektive wie auch öffentliche Ressource. Als ein exklusives (z.B. in der Privatwirtschaft) oder öffentliches Gut (als Erfolg im Nutzen der Sozialgesetzgebung), bedingt durch die jeweilige Beschaffenheit des Coaching-Produktes, entsteht Wirkung. Ein hoher Standard im Coaching ist demnach zum einen erlebbarer Gegenstand eines jeden Coaching(termins). Zum anderen ist Coachingqualität eine Auskunft dank fortschreitender beruflicher Professionalisierung.


Weiter empfehle ich thematisch hier: Kollektive Entscheidung für Coaching-Qualität in Deutschland

  1. Coachee benennt die Person im Nutzen eines Coaching. Coach ist die Person, welche mit der Steuerung des Coaching-Prozesses betraut ist.
    Begrifflich an Trainer und Trainee orientiert, handelt es sich aber nicht um ein untergeordnetes Verhältnis: Coachees befinden sich in der sozialen Interaktion mit dem Coach immer auf Augenhöhe – sind ExpertInnen des Eigenen. Coach und Coachee sind gleichberechtigte Parteien. Der/Die/Dey Coachee ist immer aktiv in den Coaching-Prozess involviert und entwickelt die Lösungsansätze selbst. Die Rolle als Coachee ist zeitlich begrenzt. (Vgl. Wikipedia) ↩︎

Qualität – Transparenz – Integrität : besiegelt!

Für mehr Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt

Mit dem Siegel Qualität – Transparenz – Integrität nachhaltig für Weiterbildung – mein Bekenntnis zu einem Berufskodex

Lernen verändert. Veränderungsprozesse begleite ich aktiv gestaltend als Trainer seit 2001 in Seminaren, Workshops, Trainings sowie Fort- und Weiterbildungen. Diese reziproken Lernmomente schätze ich sehr wert.

Freudig begrüße ich daher die Verbreitung und das Bekennen zu einem ganz bestimmten Kodex: dem Berufskodex für die Weiterbildung des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.

Diesem folge ich künftig und richte mein Handel daran aus. Ich verpflichte mich, nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des Berufskodex für die Weiterbildung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zu handeln und bin dadurch berechtigt, das Siegel „Qualität – Transparenz – Integrität“ zu führen.

Siegel des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.: Qualität - Transparenz - Integrität
FWW-Siegel: Qualität – Transparenz – Integrität

Mit all meinen Sinnen, meinem Können und meinen beruflichen, wie persönlichen Entwicklungsplänen unterzeichnete ich als Mitglied im Qualitätsring Coaching und Beratung e.V. (QRC) am 10.1.2023 den Berufskodex, den ich hier teile:

Berufskodex für die Weiterbildung

Präambel 
Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenenbildnerischer Ansätze, die je nach Trainingsbedarf eingesetzt werden. Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluss.
Umso wichtiger ist es, dass die im Weiterbildungsmarkt Tätigen zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen. Damit verpflichten sich die Weiterbildenden, diese berufsständische Ethik zu beachten und sich im Konfliktfall der Beschwerdeordnung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zu stellen.
Dieser Berufskodex bietet die Basis dafür, dass professionelle Weiterbildende ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards und in persönlicher Integrität ausüben.
Die beteiligten Weiterbildungsorganisationen fördern auf diese Weise den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten, schützen die Entwicklung des Berufsstandes und weisen auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hin.
Die Mitgliedsorganisationen bestätigen die Anerkennung des Berufskodex durch die Vergabe des Siegels des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.:
QUALITÄT – TRANSPARENZ – INTEGRITÄT.
Artikel 1 - Erklärung zum Menschenbild
Die Weiterbildenden gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus,
das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.

Das heißt:
	1.1 Die Weiterbildenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde. 
	Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.
	1.2 Die Weiterbildenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.
	1.3 Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und sozio-biographischen Einmaligkeit anerkannt und ernstgenommen. 
	Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte anderer bleiben davon unbeschadet.
	1.4 Die Weiterbildenden unterstützen die Teilnehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung 
	der Teilnehmenden und der Schutzpflicht des Weiterbildenden bewusst.
	1.5 Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potentiale gefördert zu werden.
	1.6 Die Weiterbildenden betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert und richten ihre Trainingsmethoden daran aus.


Artikel 2 Zum Selbstverständnis der Weiterbildenden
Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung.

Das heißt:
	2.1 Die Weiterbildenden sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss nehmen. 
	Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten.
	2.2 Die Weiterbildenden verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, vertraulich zu behandeln.
	2.3 Die Weiterbildenden nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz 
	stets auf aktuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung und Supervision und pflegen 
	den Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterbildenden.
	2.4 Die Weiterbildenden sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. 
	Dies kann z. B. beinhalten
		- zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen, sowie Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen
		- Macht- und Ohnmachtsbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich 
		  und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen,
		- bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten
		- kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern
		- für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt


Artikel 3 Zum Verhältnis Weiterbildenden – Trainingsteilnehmenden
Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach.

Das heißt:
	3.1 Die Weiterbildenden wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 des Grundgesetzes ausgeführten Menschenbild entsprechen.
	3.2 Die Weiterbildenden gehören auch nicht Institutionen oder Gruppierungen an, deren Haltungen und Überzeugungen den Punkten des Artikels 1 des Grundgesetzes widersprechen 
	und arbeiten auch nicht nach deren Methoden, insbesondere auch nicht nach den Methoden von L. Ronald Hubbard.
	3.3 Die Weiterbildenden enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.


Artikel 4 Zum Verhältnis Weiterbildungsanbietende – Nachfragende/Auftraggebende
Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Das heißt:
	4.1 Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebenden liefern die Weiterbildenden wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, 
	insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde.
	4.2 Die Weiterbildenden werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. 
	Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offenzulegen und die im Training oder im Entwicklungsprozess tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben.
	4.3 Die Weiterbildenden wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, 
	die über ihre beruflichen Fähigkeiten/Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit dem Auftraggebenden werden dessen spezifische Erwartungen abgeklärt 
	und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für das auftraggebende System geprüft.


Artikel 5 Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander
Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft.

Das heißt:
	5.1 Die Weiterbildenden bringen ihrem Kollegium Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen. 
	Kritik an der Berufsausübung vom Kollegium wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht.
	5.2 Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.
	5.3 Wird eine Person aus dem Kollegium als angestellte oder freie Mitarbeitende beschäftigt, so wird ihm/ihr eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung angeboten.
	5.4 Mit Angehörigen anderer Berufe wird eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit gepflegt.

Artikel 6 Zum Verhältnis Weiterbildende und Berufsstand
Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes.

Das heißt:
	6.1 Die Weiterbildenden respektieren die Rechte derjenigen Organisation, deren Mitglied sie sind und setzen sich für deren guten Ruf ein.
	6.2 Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten.
	6.3 Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.
	6.4 Die Weiterbildenden anerkennen die berufsständisch organisierten Konflikt-lösungsverfahren. (s. Präambel)

Fortan können Teilnehmende, Kundinnen und Kunden nachhaltig mit diesem Siegel meinerseits rechnen!

Ich freue mich auf künftige Lernmomente! Ihr und Euer,
Torben Klußmann