Qualität – Transparenz – Integrität : besiegelt!

Für mehr Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt

Mit dem Siegel Qualität – Transparenz – Integrität nachhaltig für Weiterbildung – mein Bekenntnis zu einem Berufskodex

Lernen verändert. Veränderungsprozesse begleite ich aktiv gestaltend als Trainer seit 2001 in Seminaren, Workshops, Trainings sowie Fort- und Weiterbildungen. Diese reziproken Lernmomente schätze ich sehr wert.

Freudig begrüße ich daher die Verbreitung und das Bekennen zu einem ganz bestimmten Kodex: dem Berufskodex für die Weiterbildung des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.

Diesem folge ich künftig und richte mein Handel daran aus. Ich verpflichte mich, nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des Berufskodex für die Weiterbildung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zu handeln und bin dadurch berechtigt, das Siegel „Qualität – Transparenz – Integrität“ zu führen.

Siegel des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.: Qualität - Transparenz - Integrität
FWW-Siegel: Qualität – Transparenz – Integrität

Mit all meinen Sinnen, meinem Können und meinen beruflichen, wie persönlichen Entwicklungsplänen unterzeichnete ich als Mitglied im Qualitätsring Coaching und Beratung e.V. (QRC) am 10.1.2023 den Berufskodex, den ich hier teile:

Berufskodex für die Weiterbildung

Präambel 
Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenenbildnerischer Ansätze, die je nach Trainingsbedarf eingesetzt werden. Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluss.
Umso wichtiger ist es, dass die im Weiterbildungsmarkt Tätigen zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen. Damit verpflichten sich die Weiterbildenden, diese berufsständische Ethik zu beachten und sich im Konfliktfall der Beschwerdeordnung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zu stellen.
Dieser Berufskodex bietet die Basis dafür, dass professionelle Weiterbildende ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards und in persönlicher Integrität ausüben.
Die beteiligten Weiterbildungsorganisationen fördern auf diese Weise den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten, schützen die Entwicklung des Berufsstandes und weisen auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hin.
Die Mitgliedsorganisationen bestätigen die Anerkennung des Berufskodex durch die Vergabe des Siegels des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.:
QUALITÄT – TRANSPARENZ – INTEGRITÄT.
Artikel 1 - Erklärung zum Menschenbild
Die Weiterbildenden gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus,
das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.

Das heißt:
	1.1 Die Weiterbildenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde. 
	Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.
	1.2 Die Weiterbildenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.
	1.3 Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und sozio-biographischen Einmaligkeit anerkannt und ernstgenommen. 
	Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte anderer bleiben davon unbeschadet.
	1.4 Die Weiterbildenden unterstützen die Teilnehmenden in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung 
	der Teilnehmenden und der Schutzpflicht des Weiterbildenden bewusst.
	1.5 Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potentiale gefördert zu werden.
	1.6 Die Weiterbildenden betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert und richten ihre Trainingsmethoden daran aus.


Artikel 2 Zum Selbstverständnis der Weiterbildenden
Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung.

Das heißt:
	2.1 Die Weiterbildenden sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss nehmen. 
	Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten.
	2.2 Die Weiterbildenden verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, vertraulich zu behandeln.
	2.3 Die Weiterbildenden nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz 
	stets auf aktuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene Fortbildung und Supervision und pflegen 
	den Erfahrungsaustausch mit anderen Weiterbildenden.
	2.4 Die Weiterbildenden sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. 
	Dies kann z. B. beinhalten
		- zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen, sowie Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen
		- Macht- und Ohnmachtsbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich 
		  und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen,
		- bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten
		- kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern
		- für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt


Artikel 3 Zum Verhältnis Weiterbildenden – Trainingsteilnehmenden
Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach.

Das heißt:
	3.1 Die Weiterbildenden wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 des Grundgesetzes ausgeführten Menschenbild entsprechen.
	3.2 Die Weiterbildenden gehören auch nicht Institutionen oder Gruppierungen an, deren Haltungen und Überzeugungen den Punkten des Artikels 1 des Grundgesetzes widersprechen 
	und arbeiten auch nicht nach deren Methoden, insbesondere auch nicht nach den Methoden von L. Ronald Hubbard.
	3.3 Die Weiterbildenden enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.


Artikel 4 Zum Verhältnis Weiterbildungsanbietende – Nachfragende/Auftraggebende
Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Das heißt:
	4.1 Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebenden liefern die Weiterbildenden wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, 
	insbesondere über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde.
	4.2 Die Weiterbildenden werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. 
	Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offenzulegen und die im Training oder im Entwicklungsprozess tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben.
	4.3 Die Weiterbildenden wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, 
	die über ihre beruflichen Fähigkeiten/Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit dem Auftraggebenden werden dessen spezifische Erwartungen abgeklärt 
	und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für das auftraggebende System geprüft.


Artikel 5 Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander
Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft.

Das heißt:
	5.1 Die Weiterbildenden bringen ihrem Kollegium Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen. 
	Kritik an der Berufsausübung vom Kollegium wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht.
	5.2 Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.
	5.3 Wird eine Person aus dem Kollegium als angestellte oder freie Mitarbeitende beschäftigt, so wird ihm/ihr eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung angeboten.
	5.4 Mit Angehörigen anderer Berufe wird eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit gepflegt.

Artikel 6 Zum Verhältnis Weiterbildende und Berufsstand
Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes.

Das heißt:
	6.1 Die Weiterbildenden respektieren die Rechte derjenigen Organisation, deren Mitglied sie sind und setzen sich für deren guten Ruf ein.
	6.2 Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten.
	6.3 Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.
	6.4 Die Weiterbildenden anerkennen die berufsständisch organisierten Konflikt-lösungsverfahren. (s. Präambel)

Fortan können Teilnehmende, Kundinnen und Kunden nachhaltig mit diesem Siegel meinerseits rechnen!

Ich freue mich auf künftige Lernmomente! Ihr und Euer,
Torben Klußmann